Wir haben ein offenes Ohr für die Familie und kümmern uns um alle Leistungen, die mit der Betreuung des Verstorbenen verbunden sind. Wir unterstützen Sie auch bei Behördengängen, die wir für Sie erledigen können.
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Der Vorsorgevertrag oder Beerdigungsvertrag ist ein Vertrag, der es der Person, die ihn abschließen möchte, ermöglicht, ihre Beerdigung im Voraus zu organisieren. Dieser Vertrag ermöglicht es, seinen Willen und seine Wünsche schriftlich festzuhalten. Er entlastet die Hinterbliebenen bei diesen Entscheidungen und trägt die Kosten, die im Todesfall entstehen.
In diesem Vertrag können Sie alle Ihre Wünsche oder die Wahl angeben:
Kolumbarium oder Urnennische: Ein Ort, an dem mehrere Urnen aufgestellt sind. Die Urne wird mit einer Tafel versehen, auf der Name, Geburts- und Sterbedatum vermerkt sind.
Beisetzung auf einem Friedho: Die Urne kann in einem neuen oder bestehenden Reihengrab (Grab einer bereits verstorbenen Person) oder in einer Konzession (zeitlich verlängerbares Grab, in dem mehrere Urnen beigesetzt werden können) beigesetzt werden. In Aschengräbern können je nach der gewählten Friedhofsordnung eine oder mehrere Urnen beigesetzt werden. Jeder Verstorbene hat bei seinem Tod das Recht auf eine kostenlose Ruhestätte auf dem Friedhof seiner Wohngemeinde.
Gedenkgarten: les cendres y sont déversées, sans urne, selon le cimetière les cendres sont déversées anonymement. Cependant certains cimetière propose la nomination sur de petites plaques commémoratives.
Zu Hause: Sie können die Urne und die Asche bei sich zu Hause aufbewahren.
Ascheverstreuung: Nach Schweizer Recht haben Sie die Möglichkeit, die Asche an einem oder mehreren Orten (Berg, Wald, See, Fluss,...) zu verstreuen.
Rückführung der Urne: Sie können dies per Auto oder Flugzeug tun. Die Urne muss verplombt werden und Sie benötigen offizielle Dokumente, um die Grenzen problemlos passieren zu können.
Reihengrab: Kostenlose Grabstätte für den Verstorbenen, wenn es sich um den Friedhof der Gemeinde handelt, in der er zum Zeitpunkt seines Todes wohnte. Die Dauer des Grabes beträgt je nach Kanton und Friedhof zwischen 20 und 30 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist können Sie die sterblichen Überreste einsammeln, sie einäschern lassen und je nach Wahl nach einer Einäscherung entsorgen oder an Ort und Stelle belassen.
Konzession: Eine gebührenpflichtige Grabstätte für eine Dauer von 25 bis 30 Jahren, die verlängert werden kann und in der mehrere Leichen und Urnen beigesetzt werden können, je nach Wahl der Konzession und der Friedhofsordnung des betreffenden Friedhofs.
Familiengrab: Ein unterirdisches Grab, in dem mehrere Leichen oder Urnen in separaten Nischen beigesetzt werden können. Nur Friedhöfe in großen Städten bieten diese Möglichkeit an.
Repatriierung bedeutet, dass der Verstorbene auf dem Luftweg (Flugzeug) oder auf dem Landweg (Bestattungswagen) aus der Schweiz in das gewählte Land gebracht wird.
Der Transport muss zwingend von einem Bestattungsunternehmen organisiert werden. Diese Schritte unterliegen den Gesetzen der Schweiz und des Ziellandes. Wir kümmern uns für Sie um diese komplexen Schritte, damit Ihr geliebter Verstorbener gut aufgehoben ist.
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